Energiespartipps für Ihre Heizung

Raumtemperaturen, Nachtabsenkung, richtig Lüften

Energie und Geld sparen

Wir haben für Sie ein paar Tipps zusammengestellt:

  • Nachts sollte die Heizungsanlage z.B. zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens heruntergefahren werden. Das spart erheblich Energie. Dabei sollten die Raumtemperaturen aber nicht unter 17° C fallen, da sich sonst in schlecht gedämmten Gebäuden Wärmebrücken bilden und Bauteile so stark auskühlen können, dass Schimmel entsteht. Die Nachtabsenkung von 21° C auf 17° C spart bei Altbauten im Vergleich zur durchgängigen Beheizung rund 5 - 10 Prozent Heizöl.
  • In Wohnzimmer und Küche sind 20° C zu empfehlen, im Bad 21° C und im Schlafzimmer 17 - 18° C. Schon mit einem Grad Celsius weniger können Sie rund 6 Prozent Energie sparen.
  • Achten Sie darauf, dass Heizkörper und Thermostatventile nicht durch Möbel oder Vorhänge verdeckt werden.
  • Lüften Sie immer nur kurz. Durch Dauerlüften mit gekippten Fenstern behindern Sie den Luftaustausch und Heizenergie wird verschwendet. Durch dauergekippte Fenster kann es außerdem zu Schimmel in den Fensterlaibungen kommen.
  • Beim Lüften sollten die Thermostatventile abgeschaltet werden, da sich sonst das Thermostatventil automatisch öffnet und Sie zum Fenster hinaus heizen.
  • Zu- und Abluftöffnungen am Brenner müssen unbedingt frei gehalten werden, da der Brenner Verbrennungsluft benötigt.
  • Um ein Festsetzen zu verhindern, sollten Sie auch im Sommer eine vorhandene Umwälzpumpe in der Heizungsanlage ca. alle 4 Wochen kurz einschalten.
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Energiesparverordnung EnEV beachten

Wer Wärmeerzeuger, Warmwasseranlagen, Verteilungseinrichtungen, Isolierungen, Umwälzpumpen oder raumlufttechnische Anlagen installiert, ist verpflichtet, dem Bezirksschornsteinfeger auf Verlangen eine Unternehmererklärung (UE) vorzulegen. Liegt diese nicht vor, überprüft der Schornsteinfeger im Rahmen der nächsten Feuerstättenschau die gesamte Anlage auf Einhaltung der EnEV-Vorschriften. Der Gesetzgeber sieht empfindliche Geldstrafen bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften vor. Daher ist es sehr wichtig, die UE vorlegen zu können.

Wenn wir, als Fachbetrieb, diese Arbeiten ausführen, sind Sie auf der sicheren Seite. Wir stellen Ihnen die Unternehmererklärung selbstverständlich unaufgefordert aus.

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